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1. Immobilienbewertung & Marktwert

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Sachwert?

Definition: Der Marktwert (Verkehrswert) beziffert den aktuell am Markt realisierbaren Verkaufspreis einer Immobilie. Der Sachwert hingegen basiert primär auf den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich der Abnutzung, zuzüglich des Bodenwerts. Während Banken oft den Sachwert zur Absicherung nutzen, ist für den Verkauf der Marktwert entscheidend, da dieser die aktuelle Marktdynamik und Lagequalität berücksichtigt.

2. Wertermittlung bei Erbfällen

Frage: Wie wird der Immobilienwert im Erbfall ermittelt?

Definition: Bei der Immobilienbewertung im Erbfall geht es meist um die Feststellung des Verkehrswerts zum Todeszeitpunkt des Erblassers. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt oder zur fairen Aufteilung unter einer Erbengemeinschaft. Ein rechtssicheres Gutachten durch einen Experten verhindert hierbei oft Überbewertungen durch pauschale Schätzverfahren der Finanzbehörden.

3. Ablauf eines Immobilienverkaufs

Frage: Was sind die wichtigsten Phasen beim Hausverkauf?

Definition: Der Ablauf eines Immobilienverkaufs gliedert sich in drei Hauptphasen: die Vorbereitung (Unterlagenbeschaffung und Wertermittlung), die Vermarktung (Exposé-Erstellung und Besichtigungen) und die Abwicklung (Notartermin und Übergabe). Ein strukturierter Prozess sichert nicht nur den Bestpreis, sondern minimiert auch rechtliche Haftungsrisiken für den Verkäufer.

4. Makleralleinauftrag

Frage: Warum ist ein Makleralleinauftrag sinnvoll?

Definition: Ein Makleralleinauftrag verpflichtet den Makler für eine festgelegte Laufzeit zu intensiven Verkaufsaktivitäten, während der Eigentümer darauf verzichtet, andere Makler parallel zu beauftragen. Dies verhindert einen “Preiskampf” zwischen verschiedenen Anzeigen und stellt eine koordinierte Vermarktungsstrategie sicher, was die Attraktivität der Immobilie am Markt steigert.

5. Energieausweis

Frage: Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Definition: Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf oder Neuvermietung gesetzlich verpflichtend und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Man unterscheidet zwischen dem Bedarfsausweis (berechnet auf Basis der Bausubstanz) und dem Verbrauchsausweis (basierend auf dem realen Heizverbrauch der letzten drei Jahre).