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Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Gerne buchen Sie eine Wohnflächenberechnung bei uns. Aktuell ist dies jedoch ausschließlich in RLP möglich. 

Keine Baupläne und Wohnflächenberechnung?

Wir erstellen die Wohnflächenberechnung nach WoFlV von einem Architekten geprüft und mit offiziellem Architektenstempel versehen.

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Die Immobilie befindet sich in Rheinland-Pfalz?
Wohnflächenverordnung (WoFlV): Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet?

Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchte, stößt unweigerlich auf den Begriff Wohnflächenverordnung (WoFlV). Doch warum ist diese gesetzliche Vorgabe so wichtig, und wie beeinflusst sie den Wert einer Immobilie? Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist das Fundament für faire Mietpreise, den korrekten Kaufpreis und rechtssichere Verträge.

Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die WoFlV ist eine gesetzliche Verordnung in Deutschland, die exakt regelt, welche Räume und Flächen wie stark in die offizielle Wohnflächenberechnung einfließen dürfen. Während sie im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sozialer Wohnungsbau) gesetzlich verpflichtend ist, hat sie sich auch im frei finanzierten Immobilienmarkt als der wichtigste Standard für Gerichte und Sachverständige etabliert.

Die wichtigsten Regeln der WoFlV im Überblick

Nicht jeder Quadratmeter in den eigenen vier Wänden zählt auch zu 100 % als Wohnfläche. Die Verordnung unterscheidet strikt nach der Nutzung und insbesondere nach der Raumhöhe.

In der obigen Grafik sehen Sie die klassischen Abstufungen der WoFlV auf einen Blick:

1. Die Raumhöhe entscheidet (Dachschrägen)

  • Lichte Höhe von mehr als 2 Metern: Diese Flächen werden voll, also zu 100 %, angerechnet.

  • Lichte Höhe zwischen 1 und 2 Metern: Typisch für Dachgeschosse – diese Zonen zählen nur zu 50 %.

  • Lichte Höhe unter 1 Meter: Flächen unter sehr tiefen Schrägen fallen komplett weg (0 %).

2. Balkone, Terrassen und Loggien

Außenflächen erhöhen die Lebensqualität, gehören aber nicht im vollen Umfang zur Wohnfläche. Nach der WoFlV werden Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten in der Regel zu 25 % (ein Viertel) angerechnet. Nur in Ausnahmefällen, bei besonders aufwendiger oder exklusiver Gestaltung, ist ein Ansatz von bis zu 50 % zulässig.

3. Was gehört zu 0 % in die Wohnfläche?

Räume, die nicht primär dem Wohnen dienen, werden bei der Berechnung komplett ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Keller- und Dachböden (sofern nicht als Wohnraum ausgebaut)

  • Waschküchen, Trockenräume und Heizungsräume

  • Garagen und Stellplätze

  • Geschäfts- und Gewerberäume

Achtung bei Abweichungen: Stimmt die Wohnfläche im Mietvertrag nicht mit der tatsächlichen Fläche überein, kann das rechtliche Folgen haben. Liegt die Abweichung bei mehr als 10 %, haben Mieter oft das Recht auf eine rückwirkende Mietminderung.

Warum ist die WoFlV für Eigentümer und Käufer so wichtig?

Eine falsche Quadratmeterzahl im Exposé kann teuer werden. Verkäufer riskieren Schadenersatzforderungen, während Käufer möglicherweise zu viel bezahlt haben. Da die Wohnfläche die Basis für den Quadratmeterpreis, die Nebenkostenabrechnung und die Gebäudeversicherung bildet, sorgt eine Berechnung nach der WoFlV für maximale Rechtssicherheit auf beiden Seiten.