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  • Vollmacht öffentliche Register

Digitale Formulare 

Vollmacht öffentliche Register
Wieviel Bevollmächtigte gibt es?
Hiermit bevollmächtige ich
Adresse

-Eigentümer genannt –

Yvonne Schmidt, yves-immobilien
Hunsrück-Höhen-Straße 5
56283 Nörtershausen

-Immobilienmaklerin genannt -

zur Einholung der benötigten Unterlagen für folgendes Objekt

Die Vollmacht umfasst die jederzeitige Einsichtnahme in öffentliche Register/ Kataster, Grundbücher und Grundakten, sowie die Beantragung einfacher oder beglaubigter Abschriften und Auszüge. Der Immobilienmaklerin ist es erlaubt Kopien zu fertigen, bzw. diese anfertigen zu lassen/ online abzurufen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Abfrage entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erfolgt und keine Unterlagen an dritte weitergegeben werden. Zudem umfasst die Vollmacht die Einholung und Einsichtnahme aller erforderlichen Auskünfte und Unterlagen bei der Hausverwaltung. Besichtigung bzw. Betreten der Immobilie nach Vorankündigung. Diese Vollmacht gilt ab Datum der Erteilung bis auf Widerruf (Textform) durch den Vollmachtgeber/Eigentümer.

Datum / Zeit
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Willenserklärungen zum Maklervertrag

Das Zustandekommen eines Maklervertrages setzt übereinstimmende Willenserklärungen des Maklers und des Interessenten im Sinne von Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB voraus, die auf den Abschluss eines Maklervertrages im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB gerichtet sind.

Bitte bestätigen Sie diesen, nachgehend erhalten Sie das vollständige Exposé, sowie Terminvorschläge zur Besichtigung.

Vor- und Nachnahme
Adresse
die nachstehende Willenserklärung an

**Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages durch Ihre Annahmeerklärung annehmen. Sie müssen die ausgewiesene Maklerprovision nur bezahlen, wenn Sie aufgrund der Maklertätigkeit einen Miet-, Pacht oder Kaufvertrag schließen. Sofern kein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag zustande kommt, werden Sie keine Courtagerechnung erhalten. Weiterhin können Sie unverbindlich Exposés anfordern oder eine Immobilie besichtigen.


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Ablauf der Widerrufsfrist
Bedarfsgerechtes Finanzierungsangebot
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