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Zeitungsartikel Rhein-Hunsrück-Anzeiger 46/2025

Immobilienkauf ohne Sorgen: Yves Immobilien prüft Ihre Wohngebäudeversicherung schon vor dem Kauf!

Wichtiger Service-Check vor dem Umzug: Die Wohngebäudeversicherung

Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt, oft verbunden mit viel Aufregung und Vorfreude. Doch inmitten von Umzugsstress und Einrichtungsplänen gerät ein essenzieller Punkt schnell in Vergessenheit oder wird schlicht übersehen: die bestehende Wohngebäudeversicherung. Dabei kann die sorgfältige Prüfung dieser Police schon vor dem Kauf viel Ärger und hohe Kosten in der Zukunft vermeiden.

Wir von Yves Immobilien legen den Fokus daher ganz klar auf einen besonderen Service: Wir prüfen für Sie schon im Vorfeld des Kaufvertrages die vorhandene Wohngebäudeversicherung der Immobilie.

Warum ist die frühzeitige Prüfung so entscheidend?

Mit dem Kauf einer Bestandsimmobilie übernehmen Sie automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers – inklusive aller Konditionen und möglichen Lücken.

Überprüfung des Leistungsumfangs: Ist das Haus ausreichend gegen alle relevanten Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und vor allem gegen Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch) versichert? Gerade ältere Verträge bieten hier oft unzureichenden oder veralteten Schutz.

Korrekte Versicherungssumme: Ist der Wert der Immobilie, insbesondere nach eventuellen Sanierungen oder Modernisierungen, noch korrekt im Vertrag hinterlegt? Eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Schadenshistorie: Die Vorkenntnis über vergangene Schäden kann Aufschluss über Risiken und die Qualität des Gebäudes geben.

Unser Service-Versprechen: Wir schauen genau hin und stellen sicher, dass Ihr zukünftiges Zuhause vom ersten Tag an optimal und lückenlos abgesichert ist. Sollte der bestehende Vertrag Mängel aufweisen oder zu teuer sein, können wir rechtzeitig Alternativen vorbereiten.

Kündigungsfristen: So behalten Sie die Kontrolle

Die Wohngebäudeversicherung geht nach dem Grundbucheintrag automatisch auf Sie als Käufer über. Das Gesetz bietet Ihnen jedoch ein wichtiges Recht, um flexibel zu bleiben:

Das Sonderkündigungsrecht: Als neuer Eigentümer haben Sie ab dem Tag der Eintragung in das Grundbuch eine Frist von einem Monat, um die bestehende Versicherung außerordentlich zu kündigen – entweder sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Ordentliche Kündigung: Wird das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt, gelten die regulären Kündigungsfristen des Vertrages (meist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit).

Für Sie bedeutet das: Volle Entlastung

Wir von Yves Immobilien kümmern uns darum, dass Sie alle wichtigen Informationen zur Kündigungsfrist und zum Sonderkündigungsrecht rechtzeitig erhalten. Und noch besser:

Sie ziehen erst einmal stressfrei um. Wir koordinieren in Abstimmung mit Ihnen die notwendigen Schritte zur Kündigung oder Optimierung des Vertrages. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich voll und ganz auf die Gestaltung Ihres neuen Lebensabschnitts konzentrieren.

Yves Immobilien: Ihr Partner für einen sicheren und entspannten Immobilienkauf – weil Service bei uns vor dem Notartermin beginnt.

Telefon: 06742.8599506 – https://yves-immobilien.de